Durchsetzung Ihrer Rechte

Selbstverständlich lassen wir Sie als unseren Mandanten auch dann nicht "im Regen stehen", wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung abzeichnet. Wir vertreten Sie und Ihre Interessen in allen Finanzgerichts- und Steuerstrafverfahren.

  • Einspruchsverfahren, Widerspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Beratung im Steuerstrafrecht und Vertretung in Steuerstrafverfahren
  • Beratung bei Maßnahmen der Steuerfahndung
  • Beratung bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen

§§ Finanzgerichtsverfahren

Das Finanzamt lehnt Ihre Argumentation ab - dann bleibt oftmals nur noch der Rechtsweg!
Wir prüfen die Chancen einer Klage vor dem Finanzgericht - damit Sie doch noch zu Ihrem Recht kommen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Prüfung der Erfolgsaussichten, bevor die Klage eingereicht wird. Wir reichen die Klage bei absehbarem Erfolg fristgerecht ein und begründen Sie mit Argumenten aus der umfangreichen Finanzrechtsprechung und der wissenschaftlichen Kommentarliteratur. Wir vertreten Sie bei der mündlichen Verhandlung vor den Finanzgerichten.

§§ Steuerstrafverfahren

Ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, helfen wir Ihnen im Umgang mit der Steuerfahndung
und stehen Ihnen als Verteidiger zur Seite, zum Beispiel bei der Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen, Beschlagnahme von Unterlagen, Strafbefehlen und Steuerschätzungen. Ebenso treten wir gegenüber der Steuerfahndung als Ihre Verteidiger auf und verteidigen Sie auch im Steuerstrafprozess im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.